Änderungskündigung: Arbeitsaufgaben müssen genau bestimmt sein
Eine Änderungskündigung muss zu ihrer Wirksamkeit hinreichend bestimmt sein.
Verkauf von Betriebsmitteln des Arbeitgebers durch Mitarbeiter
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose, Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer unerlaubterweise Betriebsmittel veräußert.
Annahmefrist für das Änderungsangebot einer Änderungskündigung
Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung mit zu kurzer Annahmefrist aus, so ist die Kündigung deshalb nicht unwirksam, vielmehr wird nur die gesetzliche Frist in Gang gesetzt.
Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung – Bundesarbeitsgericht gibt Domino-Theorie auf
Fehler des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl führen nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr in jedem Fall zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Außerordentliche Kündigung und Erfordernis einer Abmahnung im Falle von „Stalking“
Stellt ein Arbeitnehmer einer Kollegin beharrlich nach, sog. „Stalking“, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung, § 626 Abs.1 BGB. Dieser braucht ausnahmsweise keine Abmahnung vorauszugehen.
Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten auf Facebook
Ein Arbeitnehmer beleidigte seinen Vorgesetzten massiv auf facebook und wurde gekündigt. Die fristlose Kündigung war zwar nicht gerechtfertigt, die ordentliche Kündigung war hingegen wirksam.
„Whistleblowing“: Strafanzeige gegen Arbeitgeber erst nach internem Klärungsversuch
Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber an, ohne vorher mit diesem gesprochen zu haben, so ist das Vertrauensverhältnis massiv gestört, eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss deutlich und zweifelsfrei erfolgen
BAG zeigt die Voraussetzungen einer ordentlichen, wirksamen, Kündigung im Arbeitsrecht auf, 6 AZR 805/11. Sie muss bestimmt, deutlich und zweifelsfrei erfolgen.
Auch im Profifußball – Kein vorheriger Verzicht auf Kündigungsschutzklage zulässig
Der Trainer einer Profifußballmannschaft wurde gekündigt und sollte auf seinen Kündigungsschutz verzichten. Stattdessen sollte er eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen.
Fristlose Kündigung nach mutwilliger Löschung unternehmenseigener Daten
Die Arbeitgeberin offenbarte dem Arbeitnehmer, dass sie ihm kündigen wolle. Er löschte daraufhin betriebliche Daten vom EDV System und erhielt statt der ordentlichen die fristlose Kündigung.