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Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 10.05.2005 – 9 AZR 261/04.

Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit nur dann erwähnen, wenn sich die Ausfallzeit als eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.
Elternzeit im Arbeitszeugnis
 

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