Tag Archive for: Wettbewerbsverbot

wettbewerbsverbot

Rücktritt von nachvertraglichem Wettbewerbsverbot lässt Anspruch auf Karenzentschädigung mit sofortiger Wirkung entfallen

Der Rücktritt von einem Wettbewerbsverbot durch den Arbeitnehmer lässt den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung entfallen. Dies gilt auch dann, wenn der Rücktritt unbeabsichtigt erfolgt ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 31. Januar 2018.

Konkurrenzunternehmen

Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Beteiligt sich ein Arbeitnehmer zu 50 % an einem Konkurrenzunternehmen, kann dies zu einer fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses führen, wenn er maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hat.

nachvertragliche Wettbewerbsverbot

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot (Teil II)

In Teil 1 dieses Beitrags ging es um das Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis. Ein Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzverbot ist für den Arbeitgeber ggf. jedoch auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessant. Denn da die allgemeine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitsvertrag grundsätzlich endet, kann ein Arbeitnehmer seine Erfahrung und sein Wissen aus der Beschäftigungszeit etwa nutzen, um für ein Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers tätig zu werden oder selbst eine unternehmerische Konkurrenztätigkeit aufzubauen.

Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses (Teil I)

Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist jeder Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, Tätigkeiten zu unterlassen, die in einem Konkurrenz- oder Wettbewerbsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Dies ist eine Ausprägung der allgemeinen Loyalitäts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

Kein Verstoß gegen Wettbewerbsverbot bei Tätigkeit in verschiedenen Schulzweigen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass die Tätigkeit in verschiedenartigen Schulzweigen keine unmittelbare Konkurrenz darstellt. Arbeitet eine Lehrkraft eines privaten Gymnasiums also auch für eine öffentliche Berufsschule, verstößt sie damit grundsätzlich nicht gegen ein mit dem Gymnasium vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot.

Wettbewerbsverbot

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist insgesamt nichtig

Viele Arbeitsverträge enthalten ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Danach darf der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum nicht für unmittelbare oder mittelbare Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers tätig werden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in einer seiner letzten Entscheidungen mit der Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auseinanderzusetzen.