Rücktritt von nachvertraglichem Wettbewerbsverbot lässt Anspruch auf Karenzentschädigung mit sofortiger Wirkung entfallen
Der Rücktritt von einem Wettbewerbsverbot durch den Arbeitnehmer lässt den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung entfallen. Dies gilt auch dann, wenn der Rücktritt unbeabsichtigt erfolgt ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 31. Januar 2018.