Reicht ein Verdacht für eine Kündigung aus?
Der Verdacht eines Diebstahls oder einer Unterschlagung am Arbeitsplatz kann das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer zerstören. Ein Zusammenarbeiten in der Zeit danach erscheint unmöglich. In vielen Fällen ist die Tat allerdings schwer nachzuweisen. Obwohl dem Arbeitnehmer im Strafverfahren die Unschuldsvermutung zugutekommt, darf der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen schon aufgrund des dringenden Tatverdachts fristlos kündigen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf bestätigte nun die Wirksamkeit einer Kündigung wegen des dringenden Verdachts einer Unterschlagung. Obwohl der Arbeitnehmer ganze 30 Jahre beim Land NRW in Dienst stand.