Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.