Stichtagsklauseln für Sonderzahlungen
Arbeitgeber machen Sonderzahlungen häufig davon abhängig, ob am Stichtag des 31. Dezembers des laufenden Jahres ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Mitarbeiter, die das Unternehmen vorher verlassen, sollen nicht noch zusätzlich zum Arbeitsentgelt belohnt werden und müssen erhaltene Sonderzahlungen dann zurückzahlen.