SOKA-BAU: Neue Beschlüsse des BAG; Gesetz verhindert Rückzahlungsansprüche
Bereits im vergangenen Jahr hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SOKA-BAU) für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Nun folgten weitere.
Der Gesetzgeber verhindert mit einem neuen Gesetzentwurf zudem, dass Beiträge zurückverlangt werden können.