Tag Archive for: Schwerbehinderung

Alkoholabhängigkeit

Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit – Wann ist sie wirksam?

Jahrelange Alkoholsucht kann nicht nur für den betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für den ihn beschäftigenden Arbeitgeber zu einer Belastungsprobe werden. Die erkrankten Arbeitnehmer sind häufig über längere Zeiträume krankgeschrieben. Dadurch können sie einen bedeutenden Teil ihrer Arbeitsleistung nicht erbringen. Den Arbeitgeber kostet das nicht nur Geld und Nerven, er kann darüber hinaus die besetzte Stelle nicht neu vergeben. Ein Missstand, dessen letztes Mittel zur Lösung die Kündigung ist. Doch ist auch diese mit Schwierigkeiten verbunden; vor allem, wenn für die alkoholerkrankte Person ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Dieser kann sich etwa aus tarif- oder einzelvertraglichen Regelungen und/oder aus einer Schwerbehinderteneigenschaft ergeben.

Beschäftigungsgarantie für Schwerbehinderte

Keine Beschäftigungsgarantie für Schwerbehinderte

Menschen mit Schwerbehinderung verfügen grundsätzlich über einen Beschäftigungsanspruch. Dieser stellt jedoch keine Beschäftigungsgarantie dar. Ihr Arbeitsplatz kann also betriebsbedingt wegfallen. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich am 16.05.2019 entschieden.

Rentenabzüge

Betriebsrente: Rentenabzüge benachteiligen Schwerbehinderte nicht

Eine betriebliche Regelung, nach der bei Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr versicherungsmathematische Abzüge von der Betriebsrente hinzunehmen sind, verstößt prinzipiell nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot behinderter Menschen (§ 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. Oktober 2016 entschieden.

Kündigungsschutz Schwerbehinderter

Der besondere Kündigungsschutz Schwerbehinderter

Wie ist der Kündigungsschutz Schwerbehinderter ausgestaltet? Teil II unserer Reihe zum besonderen Kündigungsschutz.

Ablehnung wegen Schwerbehinderung

Ablehnung wegen Schwerbehinderung begründet Entschädigungsanspruch

Das Bundesarbeitsgericht hat einen Entschädigungsanspruch eines wegen seiner Schwerbehinderung abgelehnten Bewerbers bejaht.