Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit – Wann ist sie wirksam?
Jahrelange Alkoholsucht kann nicht nur für den betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für den ihn beschäftigenden Arbeitgeber zu einer Belastungsprobe werden. Die erkrankten Arbeitnehmer sind häufig über längere Zeiträume krankgeschrieben. Dadurch können sie einen bedeutenden Teil ihrer Arbeitsleistung nicht erbringen. Den Arbeitgeber kostet das nicht nur Geld und Nerven, er kann darüber hinaus die besetzte Stelle nicht neu vergeben. Ein Missstand, dessen letztes Mittel zur Lösung die Kündigung ist. Doch ist auch diese mit Schwierigkeiten verbunden; vor allem, wenn für die alkoholerkrankte Person ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Dieser kann sich etwa aus tarif- oder einzelvertraglichen Regelungen und/oder aus einer Schwerbehinderteneigenschaft ergeben.