Besonderer Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und für Eltern in Elternzeit
Zum Schutz der Familie und des Kindeswohls sieht der Gesetzgeber einen besonderen Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und für Eltern in Elternzeit vor. Teil I unserer Reihe zum besonderen Kündigungsschutz.