Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist insgesamt nichtig
Viele Arbeitsverträge enthalten ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Danach darf der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum nicht für unmittelbare oder mittelbare Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers tätig werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in einer seiner letzten Entscheidungen mit der Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auseinanderzusetzen.