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Befristung von Arbeitsverträgen

Befristung von Arbeitsverträgen: BAG konkretisiert Anforderungen

Die Befristung von Arbeitsverträgen ist nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nur dann möglich, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt (§ 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG). Nach dem TzBfG können solche sachlichen Gründe z.B. der nur vorübergehende Bedarf im Rahmen der Saisonarbeit oder die Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers sein.