Bestechungsversuch ist Arbeitgeber zu melden
Wird ein Arbeitnehmer zur Kooperation mit Externen entgegen den Compliance-Regeln bestochen, hat der Arbeitnehmer dies seinem Arbeitgeber grundsätzlich zu melden. Andernfalls begeht er einen Pflichtverstoß. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einer jungen Entscheidung verdeutlicht.