Betriebsrente: Rentenabzüge benachteiligen Schwerbehinderte nicht
Eine betriebliche Regelung, nach der bei Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr versicherungsmathematische Abzüge von der Betriebsrente hinzunehmen sind, verstößt prinzipiell nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot behinderter Menschen (§ 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. Oktober 2016 entschieden.