Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Arbeitnehmer müssen Handynummer nicht herausgeben
Weigert sich ein Arbeitnehmer, seine Handynummer herauszugeben, so kann er deswegen nicht abgemahnt werden. Dies gilt jedenfalls, wenn der Arbeitgeber die Handynummer verlangt um den Arbeitnehmer auch in seiner Freizeit zum Dienst rufen zu können. Die Angabe der Handynummer stellt nämlich einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.