Auftritt bei Facebook mitbestimmungspflichtig
Stellt der Arbeitgeber auf Facebook eine öffentliche Bewertungsmöglichkeit für Kunden bereit, mit der das Verhalten einzelner Arbeitnehmer kommentiert werden kann, so ist dieser Auftritt bei Facebook mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat kann über den Auftritt also mitentscheiden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Beschluss vom 13.12.2016.