Personalakte einsehen: Kein Anspruch auf Begleitung eines Rechtsanwalts
Ein Arbeitnehmer hat das Recht, über ihn geführte Personalakten einzusehen. Er darf dabei verlangen, dass dies im Beisein eines Mitglieds des Betriebsrats geschieht. Einen Anspruch auf Begleitung eines Rechtsanwalts verneinte das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 12. Juli 2016 – 9 AZR 791/14) jedoch zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, Kopien von seiner Akte anzufertigen.