Sozialversicherungspflicht kann auch nach Outsourcen bestehen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nach Outsourcen einer bestimmten Tätigkeit die Sozialversicherungspflicht des Arbeitgebers für die outgesourcte Stelle bestehen bleiben. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (AZ: L 4 R 903/15).