Fahrschein gefälscht – als Lehrkraft charakterlich ungeeignet
Wer rechtskräftig wegen der Fälschung eines Fahrscheins verurteilt wurde, ist zur Ausübung des Lehramts in der Regel charakterlich ungeeignet. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 31.03.2017 (Az.: 2 Sa 122/17).