Die Karenzentschädigung: Regelung, Höhe und Berechnung (Teil III zum Wettbewerbsverbot)
In Teil II unserer Reihe zum Wettbewerbsverbot haben wir das nachvertragliche Wettbewerbsverbot näher beleuchtet. Dieses bedeutet für den Arbeitnehmer eine erhebliche Einschränkung seiner Berufsfreiheit. Daher ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auch nur wirksam, wenn der Arbeitgeber im Gegenzug eine sogenannte Karenzentschädigung anbietet. Auf dieses gehen wir in diesem Beitrag näher ein.