Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrats Teil I, Mitbestimmungsrechte.
Die Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Interessen der Belegschaft vor dem Arbeitgeber zu vertreten. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass in einem Betrieb zwangsläufig unterschiedliche – zum Teil gegensätzliche – Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmern aufeinandertreffen.