Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums wirksam
Das Konsumieren von Drogen durch Berufskraftfahrer kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dabei ist irrelevant, ob Substanzen innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit eingenommen werden. Eine negative Einflussnahme auf die Fahrtüchtigkeit muss auch nicht konkret nachgewiesen werden, es genügt die generelle Gefahr. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).