Fristlose Kündigung bei ungerechtfertigter Arbeitsverweigerung
Beharrliche Arbeitsverweigerung kann auch dann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn der Arbeitnehmer sich zu Unrecht auf ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht beruft. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.