Kurzfristige Versetzung um 170km – Wie weit reicht das Direktionsrecht des Arbeitgebers?
Weist der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an, am nächsten Tag um 7:00 Uhr an einem 170 km entfernten Ort zur Arbeit zu erscheinen, so stellt diese kurzfristige Versetzung eine unbillige Ausübung seines Direktionsrechts dar. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) mit Urteil vom 17. November 2017.