Kein Betriebliches Eingliederungsmanagement: Rechtliche Folgen
Bietet der Arbeitgeber kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (Was ist das?) an oder führt er es nicht ordnungsgemäß durch, so hat dies für ihn nachteilige Folgen, wenn er dem Arbeitnehmer später eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen möchte.