Die Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit ist kein fristloser Kündigungsgrund
Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist das eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Mitnahme eines kranken Kindes rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.