Das Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses (Teil I)
Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist jeder Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, Tätigkeiten zu unterlassen, die in einem Konkurrenz- oder Wettbewerbsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Dies ist eine Ausprägung der allgemeinen Loyalitäts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.