Arbeitnehmer verursacht Schaden: Vergleichsvorschlag zu seinen Gunsten

Im Laufe der Zeit macht jeder Fehler. So auch Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit. Weil Arbeitnehmer aber oftmals für sehr hohe Schäden im Vergleich zu ihrem geringen Einkommen aufkommen müssten, gibt es in Deutschland die sog. beschränkte Arbeitnehmerhaftung. Außerdem können die Gerichte auf die Schließung eines Vergleichs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinwirken, um so einen möglichst fairen Ausgleich herbeizuführen. So geschah es auch kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, als Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf den Vergleichsvorschlag des Gerichts einigten.
Verfall von Urlaubsansprüchen: Arbeitgeber muss dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer nicht belehren

Ein Arbeitgeber muss seine dauerhaft erkrankten Arbeitnehmer nicht über den Verfall von möglichen Urlaubsansprüchen unterrichten. Im Fall von langfristig erkrankten Arbeitnehmern macht eine solche Obliegenheit des Arbeitgebers keinen Sinn, da der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit ohnehin nicht reagieren und den Urlaub daher auch nicht nehmen kann.
Arbeitnehmerin verbreitet Gerüchte via WhatsApp – Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt

Selbst im Berufsleben ist die Nutzung von Messengerdiensten wie WhatsApp heutzutage weit verbreitet. Teilweise besitzen Arbeitskollegen eigene WhatsApp-Gruppen und auch die Kommunikation mit dem oder der Vorgesetzten kann über WhatsApp laufen. Problematisch wird dieses Vorgehen dann, wenn ein Arbeitnehmer falsche, ehrverletzende Gerüchte via Whatsapp verbreitet. In diesem Fall kann sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, wie ein kürzlich vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedener Fall zeigt.
Abmahnung rechtmäßig: Redakteur veröffentlicht Artikel bei Konkurrenz des Arbeitgebers

Mit der Konkurrenz des Arbeitgebers zusammenzuarbeiten kann den Arbeitnehmer in Schwierigkeiten bringen und eine Abmahnung oder sogar Kündigung
Nicht genutzter Urlaub der letzten drei Jahre verfällt nicht

Nicht genutzte Urlaubstage verfallen nicht mehr automatisch zum Jahresende. Dies ist nur noch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vorher über den drohenden Verfall belehrt und sie zur Wahrnehmung ihres Urlaubsanspruchs aufgefordert hat. Tut er dies nicht, können sie die nicht genutzten Urlaubstage auch im nächsten Jahr noch nutzen. So hat das Bundesarbeitsgericht vor einigen Monaten entschieden.
Sonderurlaub beeinflusst Länge des gesetzlichen Mindesturlaubs

Der gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub richtet sich nach der Anzahl der Tage, die ein Arbeitnehmer in der Woche arbeitet. Auf die Berechnung des Jahresurlaubs wirkt sich auch aus, ob der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber Sonderurlaub für den Berechnungszeitraum vereinbart hat. Musste der Arbeitnehmer ein Kalenderjahr wegen Sonderurlaubs gar nicht arbeiten, hat er für dieses Jahr auch keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Drei wichtige Änderungen 2019 im Arbeitsrecht

Zum Jahresanfang treten einige arbeitsrechtliche Neuregelungen in Kraft, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevant sind. Unser B“
Mutterschutz: Mit Schichtarbeit kombinierte Nachtarbeit gilt als Nachtarbeit

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. September 2018 entschieden, dass Nachtarbeit im Sinne des EU-Rechts auch dann vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer Schichtarbeit ableistet, bei der Teile der Arbeitszeit in der Nacht liegen.
Kündigung wegen Wiederheirat eines katholischen Arztes möglicherweise unzulässige Diskriminierung

Die Kündigung eines Arztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen kirchenrechtswidriger Wiederheirat kann eine nach Europarecht unzulässige Diskriminierung darstellen.So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. September 2018 entschieden.“
Christoph J. Burgmer ist "Top Rechtsanwalt 2018"

Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gehört zu den Top-Anwälten in Deutschland im Fachbereich Arbeitsrecht. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Christoph J. Burgmer ist im Fachbereich Arbeitsrecht ausgezeichnet worden. Die Anwälte, die in der Focus-Anwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung "Top Rechtsanwalt 2018".