Kündigung wegen Wiederheirat eines katholischen Arztes möglicherweise unzulässige Diskriminierung
Die Kündigung eines Arztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen kirchenrechtswidriger Wiederheirat kann eine nach Europarecht unzulässige Diskriminierung darstellen.
So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. September 2018 entschieden.