Kirchlicher Arbeitgeber: Fehlende Religionszugehörigkeit kein pauschales Ausschlusskriterium
Wer sich bisher bei einem kirchlichen Arbeitgeber bewarb, ohne der entsprechenden Konfession anzugehören, konnte sich kaum Hoffnungen machen. In der Regel wurde nur eingestellt, wer der Glaubensgemeinschaft angehörte.
Dies dürfte sich für viele Bewerber nun ändern. Grund dafür ist ein neues Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union.