Keylogger: Anlasslose Überwachung ist unzulässig
Ein Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nicht „ins Blaue hinein“, also ohne konkreten und schwerwiegenden Anlass, mittels einer Keylogger-Software überwachen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 27. Juli 2017 entschieden.