Vergütung von Überstunden: Arbeitnehmer hat Umstände zu beweisen
Überstunden müssen dem Arbeitnehmer bezahlt werden.
Dies gilt aber nur, wenn der Arbeitnehmer darlegen und beweisen kann, dass er die Überstunden tatsächlich verrichtet hat. Zudem müssen die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst worden sein. Es erfolgt demnach keine Vergütung von Überstunden, wenn der Arbeitnehmer diese Umstände nur mangelhaft nachweisen kann.
So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 08.05.2018 entschieden.