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wettbewerbsverbot

Rücktritt von nachvertraglichem Wettbewerbsverbot lässt Anspruch auf Karenzentschädigung mit sofortiger Wirkung entfallen

Der Rücktritt von einem Wettbewerbsverbot durch den Arbeitnehmer lässt den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung entfallen. Dies gilt auch dann, wenn der Rücktritt unbeabsichtigt erfolgt ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 31. Januar 2018.

Karenzentschädigung

Die Karenzentschädigung: Regelung, Höhe und Berechnung (Teil III zum Wettbewerbsverbot)

In Teil II unserer Reihe zum Wettbewerbsverbot haben wir das nachvertragliche Wettbewerbsverbot näher beleuchtet. Dieses bedeutet für den Arbeitnehmer eine erhebliche Einschränkung seiner Berufsfreiheit. Daher ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auch nur wirksam, wenn der Arbeitgeber im Gegenzug eine sogenannte Karenzentschädigung anbietet. Auf dieses gehen wir in diesem Beitrag näher ein.

nachvertragliche Wettbewerbsverbot

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot (Teil II)

In Teil 1 dieses Beitrags ging es um das Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis. Ein Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzverbot ist für den Arbeitgeber ggf. jedoch auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessant. Denn da die allgemeine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitsvertrag grundsätzlich endet, kann ein Arbeitnehmer seine Erfahrung und sein Wissen aus der Beschäftigungszeit etwa nutzen, um für ein Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers tätig zu werden oder selbst eine unternehmerische Konkurrenztätigkeit aufzubauen.

Wettbewerbsverbot

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist insgesamt nichtig

Viele Arbeitsverträge enthalten ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Danach darf der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum nicht für unmittelbare oder mittelbare Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers tätig werden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in einer seiner letzten Entscheidungen mit der Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auseinanderzusetzen.