Kein Getrennter Internetanschluss für Betriebsrat
Der Betriebsrat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen vom vorhandenen Firmennetzwerk getrennten Internet- und Telefonanschluss. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht im April (Beschluss vom 20. April 2016 – 7 ABR 50/14 -).