Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz des Arbeitgebers
Teil IV unserer Reihe zur Insolvenz des Arbeitgebers, “Interessenausgleich und Sozialplan bei Insolvenz”.
Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, wird der Insolvenzverwalter versuchen, den Betrieb – falls möglich – zu sanieren. Dazu sind häufig umfassende Betriebsänderungen vonnöten.