Bemessung der Bonuszahlung gerichtlich überprüfbar
Wird der Bonusanspruch eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen durch den Arbeitgeber festgelegt, unterliegt die Höhe des Bonusanspruchs der vollen gerichtlichen Überprüfung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 3. August 2016 – 10 AZR 710/14).