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Sachgrundlose Befristung

Sachgrundlose Befristung: Eintägige Überschreitung der Höchstdauer führt zu unbefristetem Arbeitsvertrag

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In jedem Fall gilt eine Höchstdauer von zwei Jahren. Die Überschreitung um nur einen einzigen Tag führt dazu, dass aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ein unbefristetes wird. So hat kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden.