Hochschulmitarbeiter befristet beschäftigt: Mitunter rechtsmissbräuchlich
Werden Hochschulmitarbeiter befristet beschäftigt nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), können sie sich künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Befristung ihres Arbeitsvertrages berufen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08. Juni 2016 (7 AZR 259/14).