Betriebsrat rät Arbeitnehmern zu Hitzepause – Betriebsratsausschluss nicht gerechtfertigt
Möglicherweise stehen auch im Sommer 2020 wieder Rekord-Temperaturen bevor. Bei täglichen Temperaturen von über 35 Grad ist es wichtig, dass sich Arbeitnehmer vor der Hitze schützen und regelmäßig Pausen einlegen. Dementsprechend stellt es keine grobe Pflichtverletzung dar, wenn der Betriebsrat die Belegschaft darauf hinweist, eine Hitzepause nehmen zu können.
So entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am 18.12.2019.