Onlinebasierter Gruppenkalender bedarf der Zustimmung des Betriebsrats
Arbeitnehmer sind ohne die Zustimmung des Betriebsrats nicht verpflichtet, einen onlinebasierten Gruppenkalender zu nutzen. Eine Abmahnung für die Nichtnutzung des Kalenders trotz Weisung des Arbeitgebers ist daher unwirksam. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg am 21. Februar 2017.