Keine grobe Fahrlässigkeit: Arbeitnehmer wird per sog. Spoofing getäuscht und gibt Codes heraus
Eine Kassiererin handelt nicht zwingend grob fahrlässig, wenn sie entgegen anderslautender Anweisung ihres Arbeitgebers telefonisch Telefonkarten-Codes herausgibt. So hat es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun entschieden.