Tag Archive for: Fristlose Kündigung

Missbrauch von Kundendaten

Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten

Ein IT-Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Er darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt mitunter eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
So das Arbeitsgericht Siegburg in seinem Urteil vom 15.01.2020.

Mitnahme eines kranken Kindes

Die Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit ist kein fristloser Kündigungsgrund

Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist das eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Mitnahme eines kranken Kindes rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.

Arbeitszeitbetrug in der Pflege

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Altenpfleger tragen in die Pflegedokumentation ein, welche Leistungen sie an ihren Patienten erbracht haben. Dadurch dokumentieren sie auch ihre geleistete Arbeitszeit für den Arbeitgeber.

Wenn eine Pflegekraft die Pflegedokumentation fälscht und dort einträgt, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sei, obwohl sie tatsächlich nur telefonischen Kontakt mit der Patientin hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg am 07.08.2019.

WhatsApp

Arbeitnehmerin verbreitet Gerüchte via WhatsApp – Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt

Selbst im Berufsleben ist die Nutzung von Messengerdiensten wie WhatsApp heutzutage weit verbreitet. Teilweise besitzen Arbeitskollegen eigene WhatsApp-Gruppen und auch die Kommunikation mit dem oder der Vorgesetzten kann über WhatsApp laufen. Problematisch wird dieses Vorgehen dann, wenn ein Arbeitnehmer falsche, ehrverletzende Gerüchte via Whatsapp verbreitet. In diesem Fall kann sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, wie ein kürzlich vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedener Fall zeigt.

Wirksame Verdachtskündigung

Reicht ein Verdacht für eine Kündigung aus?

Der Verdacht eines Diebstahls oder einer Unterschlagung am Arbeitsplatz kann das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer zerstören. Ein Zusammenarbeiten in der Zeit danach erscheint unmöglich. In vielen Fällen ist die Tat allerdings schwer nachzuweisen. Obwohl dem Arbeitnehmer im Strafverfahren die Unschuldsvermutung zugutekommt, darf der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen schon aufgrund des dringenden Tatverdachts fristlos kündigen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf bestätigte nun die Wirksamkeit einer Kündigung wegen des dringenden Verdachts einer Unterschlagung. Obwohl der Arbeitnehmer ganze 30 Jahre beim Land NRW in Dienst stand.

Sammeln von Pfandflaschen

Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. August 2018 über einen Fall entschieden, in dem die Klägerin als Reinigungskraft auf dem Gelände eines Flughafens eingesetzt worden war und mehrfach, trotz bereits erfolgter Abmahnung, während ihrer Arbeitszeit Pfandflaschen in die eigene Tasche gesammelt hatte.

Wichtiger Grund für fristlose Kündigung

Wichtiger Grund für fristlose Kündigung: Fahrpreis kassiert, Ticket nicht ausgegeben

Dem Arbeitnehmer darf fristlos nur gekündigt werden, wenn ein sog. wichtiger Grund vorliegt. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist z.B. dann gerechtfertigt, wenn ein Busfahrer den Fahrpreis kassiert, ohne ein Ticket auszugeben.

Soziale Auslauffrist

Soziale Auslauffrist kann zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung führen

Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Kündigung zunächst eine Weiterbeschäftigung anbietet. Man spricht von einer sog. sozialen Auslauffrist. Der Arbeitgeber zeigt so nämlich, dass ihm die Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar ist. Dann kann auch kein „wichtiger Grund“ vorliegen, den eine fristlose Kündigung aber erfordert.

So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 14.06.2018 entschieden.

Spontanurlaub des Arbeitnehmers

Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.

Außerdienstliche Straftat

Außerdienstliche Straftat: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer sein privates Leben so gestalten, wie es ihm beliebt. Mit etwaigen Konsequenzen seines Arbeitgebers muss er daher normalerweise nicht rechnen.

Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Arbeitnehmer privat eine außerdienstliche Straftat begeht, die sich negativ auf seine Eignung als Arbeitnehmer auswirkt. Es kommt dabei aber immer auf die Art und Schwere des Delikts, die konkret geschuldete Arbeitstätigkeit und die Stellung im Betrieb an.