Reform des AGG empfohlen
Seit dem 18.08.2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel dieser Regelung ist es, die einzelne Person vor Diskriminierung aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu schützen. Zu diesem Zweck eröffnet das AGG Betroffenen die Möglichkeit, rechtlich gegen den Arbeitgeber und andere, die entgegen den festgelegten Diskriminierungsverboten handeln, vorzugehen.