Altersteilzeit im Blockmodell: Urlaub aus der Freistellungsphase ausbezahlen lassen?
Befindet sich ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit aktuell in der Freistellungsphase (Blockmodell, s.u.), so hat er während dieser Phase keinen Anspruch auf Jahresurlaub bzw. entsprechende Abgeltung.