Pflichten des Betriebsrates: An- und Abmeldung bei Verlassen des Betriebs
Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben sich bei ihrem Arbeitgeber abzumelden und den Zeitpunkt ihrer Rückkehr anzugeben, wenn sie den Betrieb verlassen. Dies gehört zu den Pflichten des Betriebsrates. So entschied das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 24.2.2016, 7 ABR 20/14).