Keine Vergütung der Fahrtzeiten von Betriebsratsmitgliedern
Wer als Betriebsratsmitglied von und zu Betriebsratssitzungen fährt, hat keinen Anspruch auf Vergütung der Fahrtzeiten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 27.07.2016.