Ausländerfeindlicher Facebook-Post: Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt
Teilt ein Arbeitnehmer auf seinem Facebook-Profil menschenverachtende Beiträge, so kann dies eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Ein ausländerfeindlicher Facebook-Post kann jedenfalls dann zur Kündigung berechtigen, wenn das Profil mit seinem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann, beispielsweise durch ein Profilfoto in Arbeitsuniform oder der Angabe der Arbeitsstelle im Profil.