Entlassungsverlangen des Betriebsrats rechtfertigt betriebsbedingte Kündigung
Für gewöhnlich stellt sich der Betriebsrat einer Kündigung eher entgegen, als dass er sie befürwortet. Er kann die Entlassung eines Arbeitnehmers jedoch unter besonderen Umständen selbst verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 28. März 2017 über genau ein solches Entlassungsverlangen des Betriebsrats zu entscheiden (2 AZR 551/16).