Entfristungsklage: Keine nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass die nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch einen nach Beschäftigungsbeginn geschlossenen weiteren Vertrag grundsätzlich nicht sachgrundlos möglich ist.