Zustimmung aller Betriebsräte für Neueinstellung an mehreren Betrieben nötig
Soll ein Arbeitnehmer an verschiedenen Betrieben eingestellt werden, benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung aller Betriebsräte der jeweiligen Betriebe.
So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2019 entschieden.