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Überwachung

Unverhältnismäßige Überwachung des privaten E-Mail-Verkehrs ist unzulässig (EGMR)

Am 05.09.2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde-Nr.: 61496/08), dass die unverhältnismäßige Überwachung des privaten E-Mail-Verkehrs am Arbeitsplatz gegen das sich aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergebende Recht auf Achtung des Privatlebens des Arbeitnehmers verstößt.